Änderung der Regelung zur Notbetreuung

21. März 2020 | Kategorien: Allgemein

Ab Montag, 23.März, ändern sich die Regeln für die Notbetreuung für die Zeit der Schulschließung. Neu ist:

  • Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen (s.vorherigen Beitrag) beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
  • Der zeitliche Umfang der Notbetreuung wird ausgeweitet. Die Notbetreuung steht ab Montag bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Bisher wird am Annettegymnasium keine Betreuung in Anspruch genommen. Sollte sich durch die veränderte Regelung bei Ihnen Betreuungsbedarf ergeben, melden Sie sich bitte bis spätestens 12 Uhr des Vortages per Mail unter sekretariat@annettegymnasium.de oder wochentags telefonisch unter 0211 / 8928981.  (Bitte benutzen Sie nicht die sonst übliche schule.duesseldorf-Mail-Adresse, dieser Server arbeitet derzeit nicht zuverlässig.) Einen Antrag auf Betreuung finden Sie hier.