Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaft
- pro Schuljahr werden
- in Sekundarstufe I : ein Pflegschaftsvertreter und ein -stellvertreter gewählt
- in Sekundarstufe II: je angefangene 20 SuS je ein Pflegschaftsvertreter- und ein -stellvertreter für alle SuS gewählt, die zum Zeitpunkt der Wahl noch keine 18 Jahre alt sind
- gewählte Vertreter und -stellvertreter nehmen an den Schulpflegschaftssitzungen teil
- ab Klasse 7 werden zur den Pflegschaftssitzungen auch der gewählte Klassensprecher und -vertreter der Schüler eingeladen
- pro Halbjahr wird eine Klassenpflegschafts bzw. Jahrgangsstufenpflegschaftssitzung abgehalten. Pflegschaftsvertreter und -stellvertreter laden hierzu ein und gestalten diese in Absprache mit dem Klassenlehrer oder Jahrgangsstufenleiter.
- optional können zusätzliche, nicht gesetzlich vorgeschriebene Zusammenkünfte stattfinden (Stammtische zum weiteren Meinungsaustausch)
Schulkonferenz
- ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule
- Mitglieder der Schulkonferenz sind: Schulleiter/in plus gewählte Vertretung der Lehrer, Eltern, Schüler im Verhältnis 6:6:6
- Schulleitung führt den Vorsitz und lädt zur Konferenz ein
- sie oder er hat, ebenso wie im Falle der Verhinderung die ständige Vertretung, kein Stimmrecht
- bei Stimmengleichheit jedoch gibt die Stimme der Schulleitung den Ausschlag
- nicht stimmberechtigte Mitglieder: beratende Positionen wie stellvertretende Schulleitung und SV-Lehrer
- berät und entscheidet durch umfassendes Gestaltungs- und Zustimmungsrecht in schulischen Angelegenheiten
- Schulkonferenz wählt Schulleiter/in
Fachkonferenzen
- setzt sich aus Lehrern der jeweiligen Fachschaft, zwei gewählten Pflegschaftsvertretern (Eltern) und ein bis zwei Schülervertretern zusammen
- Vertreter der Fachkonferenz werden in den Gremien Schulpflegschaftssitzung und SV-Sitzung gewählt
- Vorsitz der Fachschaft als Leitung der Fachkonferenz wird in der jeweils ersten Fachkonferenzen eines Schuljahres gewählt
- Thema der Fachkonferenzen: Curriculum, Lerninhalte und Lernmaterialien