Notbetreuung: Aktuelle Änderungen

27. April 2020 | Kategorien: Allgemein

Die Regelungen zur Notbetreuung sind zum 27.4. geändert worden. Vor allem diese Änderungen sind zu beachten:

  • An Wochenenden und Feiertagen wird keine Notbetreuung mehr angeboten.
  • Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, auch wenn die Tätigkeit nicht in der Liste der systemrelevanten Berufe aufgeführt ist.

Weiterhin gelten folgende Punkte:

  • Der Antrag auf Notbetreuung muss spätestens als E-Mail am Vortag bis 12 Uhr unter sekretariat@annettegymnasium.de eingegangen sein, damit die Schulleitung darüber entscheiden kann und die Betreuer informiert werden können.
  • Der Antrag muss Informationen darüber enthalten, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten (innerhalb des Rahmens von 8 bis 17 Uhr) Ihr Kind Betreuung braucht.
  • Der Antrag muss die Bescheinigung des Arbeitgebers als Anlage enthalten.
  • Die Betreuung findet in der PÜB-Räumen im Untergeschoss des H-Trakts statt. Benutzen Sie bitte die Feuerwehrzufahrt (vom Haupteingang aus gesehen ganz rechts am Ende der Brucknerstraße). Benutzen Sie nicht den Haupteingang.
  • Geben Sie Ihrem Kind ausreichend Verpflegung mit. Mensa und Kiosk sind aus nachvollziehbaren Gründen bis auf Weiteres geschlossen.

Weitere Informationen zur Notbetreuung bietet das Schulministerium.