Wichtiger Hinweis zur Abiturprüfung am Mittwoch

9. April 2018 | Kategorien: Allgemein

Ein von der Gewerkschaft und/oder der Rheinbahn angekündigter Streik zählt nicht als höhere Gewalt und stellt somit nicht einen von einem Schüler oder einer Schülerin nicht zu vertretenden Grund dar. Das heißt: Alle Abiturientinnen und Abiturienten müssen sicherstellen, dass sie pünktlich zur Prüfung erscheinen.